
Unfallversicherung
Die obligatorische Versicherung garantiert Versicherunsleistungen
bei Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen (vorbehaltlich einer
Teilzeitbeschäftigung) und im Falle von Berufskrankheit.
Versicherungsträger ist in der Regel die SUVA (Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt) oder andere anekannte Gesell-schaften. Ihr
Arbeitgeber meldet Sie dort automatisch an. Für den Beitrag der
Berufsunfallversicherung kommt Ihr Arbeitgeber auf. Der Beitrag der
Versicherung für Nicht-Berufsunfälle hingegen wird von Ihrem Gehalt
abgezogen. Der Beitragssatz beträgt für Männer 1,4125%, für Frauen
0,8475% vom Brutolohn. Der Versicherungsschutz beinhaltet u.a.
medizinische Behandlung und Nachbehandlung, Heil- und Hilfsmittel,
Tagegelder sowie Invaliden- und Hinterlassenenrente. Im Falle einer
unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit beträgt die Höchstrente 80% des
letzen Lohnes. Daher empfehlen wir Ihnen als zusätzliche Absicherung
eine private Unfallversicherung. Im Normalfall sind Unfälle in
Drittländern nicht versichert. Es steht auch keine feste Summe zur
Verfügung die evtl. nach einem Unfall für Hilfsmittel oder
Umbaumaßnahmen gebraucht wird.
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