Informationen für Grenzgänger Deutschland Schweiz
Informationen für Grenzgänger Deutschland Schweiz
Home Infos... Versicherung Riester-Rente Nettolohn Adressen
 

SUCHE
INFO-BOX
Kontakt Kontakt
Sitemap Seitenübersicht
Seite drucken Seite zu drucken optimiert anzeigen
Impressum Impressum

Unsere Ferienwohnungen in Konstanz.
www.saile-kn.de



Wohnen in der Schweiz, Arbeiten in Deutschland

Wer in Deutschland arbeitet und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, wird in Deutschland über den Arbeitgeber gesetzlich versichert. Von dieser Versicherungspflicht ist man nur dann befreit, wenn das Arbeitseinkommen über 49.500,-- € im Jahr beträgt. Gehen Sie in Deutschland zum Arzt, Krankenhaus oder Zahnarzt stehen Ihnen alle Leistungen nach dem Leistungskatalog Ihre Kasse zu. Sie zahlen beim Arzt pro Quartal 10,- € Praxisgebühr und an den Medikamenten haben Sie einen Selbstbehalt von 10%, maximal 10,- €.

Der Beitrag liegt bei 15,5%. Die gesamte Familie kann in diesem Beitrag mitversichert sein.

Lassen Sie sich in der Schweiz behandeln, oder gehen Sie in der Schweiz ins Krankenhaus, werden die Kosten über eine frei zu wählende Trägerkasse in der Schweiz nach dem KVG erstattet. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Deutsche gesetzliche Krankenversicherung muss eine Pflegeversicherung beinhalten (Beitrag 1,7% vom Gehalt, ohne Kind 1,95%).

Wer über 49.500,-- € im Jahr als Bruttolohn erhält, kann sich privat versichern oder in der Schweizer Krankenversicherung verbleiben.

In Deutschland bezahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall die ersten 43 Tage Krankengeld, ab dem 44. Tag wird das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. Von dem Krankengeld müssen auch die Sozialleistungen bezahlt werden. So entsteht eine Unterdeckung die man privat absichern kann.

Weitere Informationen (Varianten)